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Definition: Zuschüsse zugunsten des Arbeitgebers
Kategorie: Arbeitsmarkt
Dabei handelt es sich um alle in Form allgemeiner Zuschüsse eingegangenen Gelder, die direkte Lohn- oder Gehaltszahlungen teilweise oder ganz ersetzen sollen und nicht zur Finanzierung der Beiträge der Sozialversicherung oder der Berufsausbildung bestimmt sind. Nicht berücksichtigt werden Erstattungen der Sozialversicherungsträger oder der zusätzlichen Versicherungsfonds an den Arbeitgeber.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 9
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 9
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