Definition: Zusätzliche Altersversicherung

Kategorie: Arbeitsmarkt

Sie umfaßt alle zusätzlichen, freiwillig geleisteten Altersversicherungsbeiträge des Unternehmens oder Betriebs, und zwar:
(a) Gemeinschaftsversicherungen;
(b) Selbständige Pensionskassen und -fonds;
(c) In der Bilanz ausgewiesene Rücklagen oder Rückstellungen;
(d) Sonstige.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 9
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