Definition: Zusatzsystem

Kategorie: ESSOSS-Handbuch

Zusatzsysteme sind Sozialschutzsysteme, die

- die vom Basissystem gewährten Barleistungen aufstocken oder
- die Deckung des Basissystems erweitern oder
- das Basissystem ersetzen, falls die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen des Basissystems nicht erfüllt werden.

Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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