Definition: Vergnügungsteuern

Kategorie: SNA 1993

Vergnügungsteuern umfassen sämtliche Steuern, die speziell auf die Vergnügung selbst (etwa eine Eintrittskarte) erhoben werden und nicht Teil einer allgemeineren Steuer, etwa der MwSt., sind.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 7.69
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