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Definition: HRST mit Fachhochschulabschluss
Kategorie: Forschung und Entwicklung
HRST mit Fachhochschulabschluss sind Personen, die eine der beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: a) Sie haben einen Bildungsgang des tertiären Bereichs in einem WuT-Studienfach erfolgreich abgeschlossen und verfügen über einen Abschluss, der nicht einem ersten oder höheren Universitätsabschluss entspricht (ausgenommen Personen, die in einem Beruf tätig sind, der normalerweise eine höhere Qualifikation erfordert); oder: b) Sie verfügen nicht über einen Bildungsabschluss im tertiären Bereich, üben jedoch eine Berufstätigkeit in Wissenschaft und Technik aus, für die normalerweise ein solcher Bildungsabschluss vorausgesetzt wird.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Statististisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), "The measurement of scientific and technological activities. Manual on the measurement of human resources devoted to S&T. Canberra Manual", OECD, Paris, 1995"
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Statististisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), "The measurement of scientific and technological activities. Manual on the measurement of human resources devoted to S&T. Canberra Manual", OECD, Paris, 1995"
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