Definition: Besitzverhältnisse (Eigentum/Miete)

Kategorie: Sozialstatistik

Dieses Konzept bezieht sich auf die Vereinbarung, nach der ein privater Haushalt seine Wohnungseinheit belegt. Gemäß den Zensusempfehlungen sollten private Haushalte hinsichtlich der Besitzverhältnisse wie folgt klassifiziert werden: - 1. Haushalte, von denen ein Mitglied Eigentümer der Wohnungseinheit ist. - 2. Haushalte, von denen ein Mitglied Mieter der Wohnungseinheit ist. - 3. Haushalte, die die Wohnungseinheit ganz oder teilweise aufgrund anderer Besitzverhältnisse belegen.
Quelle:
Harmonisierung empfohlener Schlüsseleinheiten, -variablen und -klassifikationen, Ausgabe 2000, Eurostat, S. 16
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