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Definition: Handelskredite
Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF
Handelskredite sind Forderungen und Verbindlichkeiten, die durch die direkte Kreditgewährung durch Lieferanten an die Käufer von Waren oder Dienstleistungen entstehen sowie durch Anzahlungen für angefangene Arbeiten bzw. für Waren- und Dienstleistungslieferungen. Liegen keine direkten Angaben über Handelskredite vor, können sie anhand der Differenz zwischen den Angaben über die betreffenden Waren- und Dienstleistungstransaktionen, die zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs verbucht wurden, und den im Zusammenhang mit diesen Transaktionen verbuchten Zahlungen ermittelt werden. Obwohl Handelskredite und Anzahlungen häufig kurzfristiger Natur sind, wird bei ihnen doch zwischen kurz- und langfristigen Transaktionen unterschieden.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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