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Definition: Handelspartner
Kategorie: Außenhandel
Die Gemainschaftsergebnisse werden nach Ursprungs-, Versendungs- und Bestimmungsländern aufgegliedert, in Übereinstimmung mit dem "Länderverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten - Geonomenklatur (Geonom)". Bei der Ausfuhr oder der Versendung ist das Partnerland das Land (oder der Mitgliedstaat) für welches die Güter letztlich bestimmt sind. Bei der Einfuhr (EU-Extrahandel) handelt es sich um das Ursprungsland. Im allgemeinen haben Güter, die vollständig in einem bestimmten Land gewonnen wurden, ihren Ursprung in diesem Land; Güter, an deren Produktion zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, haben ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung erfolgte. In bestimmten genau festgelegten Fällen (Rückwaren; Waren, die Gegenstand einer Veredelung in einem Drittland waren; Kunstgegenstände) ist das Partnerland bei der Einfuhr das Herkunftsland. Beim Eingang (EU-Intrahandel) ist das Partnerland der Herkunftsmitgliedstaat der Güter. In der Praxis ist das Herkunftsland (oder der Herkunftsmitgliedstaat) das Land, aus dem die Waren ursprünglich in den Einfuhr-/Eingangsmitgliedstaat versandt wurden. Im Rahmen des EU-Extrahandels ist dies normalerweise das Land, in dem die Ausfuhrformalitäten erledigt wurden.
Quelle:
Aussenhandel und Zahlungsbilanzen, Glossarium 1993, Eurostat, s. 18 und Die Statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 14.
Aussenhandel und Zahlungsbilanzen, Glossarium 1993, Eurostat, s. 18 und Die Statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 14.
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