Definition: Erwerb/Veräußerung von nichtproduzierten Vermögens...

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Bei dem Erwerb/der Veräußerung von nichtproduzierten Vermögensgütern handelt es sich im Wesentlichen um den Erwerb/die Veräußerung von immateriellen Vermögensgütern, wie Patenten, Miet-, Pacht- und sonstigen übertragbaren Nutzungsrechten, Firmenwert usw. Die Position umfasst nicht Grund und Boden in einem bestimmten Wirtschaftsgebiet, kann jedoch den Kauf oder Verkauf von Grund und Boden durch eine ausländische Botschaft einschließen (§ 175). 

Zu dem Erwerb/der Veräußerung von nichtproduzierten Vermögensgütern gehören theoretisch der Erwerb/die Veräußerung von materiellen nichtproduzierten Vermögensgütern (Grund und Boden und Bodenschätze) und der Erwerb/die Veräußerung von immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern (Patente, Warenzeichen, Franchisen usw. sowie Miet-, Pacht- und sonstige übertragbare Nutzungsrechte) (§ 312).
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Erstellt:
Letztes Update: