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Definition: Zufuhr von Sachkapital
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Eine Zufuhr von Sachkapital liegt dann vor, wenn der Staat das Eigentum an Anlagekapital von sich auf eine öffentliche Kapitalgesellschaft überträgt. Solche unkomplizierten Fälle wie Schenkungen des Staates an die Kapitalgesellschaft sind als Investitionszuschuss zu buchen, wobei die entsprechenden Abgänge im Konto "Anlageinvestitionen" gebucht werden. Auswirkungen auf das Finanzierungsdefizit des Staates gibt es hier nicht. In komplizierteren Fällen, in denen die Zufuhr von Sachkapital mit anderen Umstrukturierungen bei den Forderungen und Verbindlichkeiten sowie eventuell mit der Bildung neuer Einheiten verbunden ist, ist die Buchung sinnvoller im Konto "Sonstige Volumensänderungen an Forderungen/Verbindlichkeiten" (K.10) oder im Konto "Neuzuordnungen" (K.12) vorzunehmen.
Quelle:
Eurostat, Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Kapitel II.3
Eurostat, Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Kapitel II.3
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