Definition: HRST mit Universitätsabschluss

Kategorie: Forschung und Entwicklung

HRST mit Universitätsabschluss sind Personen, die eine der beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a) Sie haben eine Bildungsgang des tertiären Bereichs in einem WuT-Studienfach erfolgreich abgeschlossen und verfügen über einen ersten Hochschulabschluss, einen Postgraduierten-Abschluss oder einen entsprechenden Bildungsabschluss; oder:

b) Sie verfügen nicht über einen Bildungsabschluss im tertiären Bereich, üben jedoch eine Berufstätigkeit in Wissenschaft und Technik aus, für die normalerweise ein solcher Bildungsabschluss vorausgesetzt wird.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Statististisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), "The measurement of scientific and technological activities. Manual on the measurement of human resources devoted to S&T. Canberra Manual", OECD, Paris, 1995"
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