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Definition: HRST mit Universitätsabschluss
Kategorie: Forschung und Entwicklung
HRST mit Universitätsabschluss sind Personen, die eine der beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: a) Sie haben eine Bildungsgang des tertiären Bereichs in einem WuT-Studienfach erfolgreich abgeschlossen und verfügen über einen ersten Hochschulabschluss, einen Postgraduierten-Abschluss oder einen entsprechenden Bildungsabschluss; oder: b) Sie verfügen nicht über einen Bildungsabschluss im tertiären Bereich, üben jedoch eine Berufstätigkeit in Wissenschaft und Technik aus, für die normalerweise ein solcher Bildungsabschluss vorausgesetzt wird.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Statististisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), "The measurement of scientific and technological activities. Manual on the measurement of human resources devoted to S&T. Canberra Manual", OECD, Paris, 1995"
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Statististisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), "The measurement of scientific and technological activities. Manual on the measurement of human resources devoted to S&T. Canberra Manual", OECD, Paris, 1995"
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