Definition: Einkommensverwendungskonto (Verbrauchskonzept)

Kategorie: ESVG 1995

Im Einkommensverwendungskonto (Verbrauchskonzept) wird der Konsum nach dem Verbrauchskonzept nachgewiesen; er entspricht dem Wert der Waren und Dienstleistungen, die den privaten Haushalten tatsächlich für den Konsum zur Verfügung stehen, selbst wenn der Erwerb dieser Waren und Dienstleistungen vom Staat oder von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck finanziert wird. 

Der Konsum (Verbrauchskonzept) des Staates entspricht daher lediglich dem Kollektivkonsum. Da man davon ausgeht, dass die von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck getätigten Ausgaben für den Konsum (Verbrauchskonzept) vollständig individuell zurechenbar sind, ist der Konsum (Verbrauchskonzept) der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck gleich null.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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