Definition: Vermögenstransfers/-übertragungen

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Vermögenstransfers/-übertragungen sind Übertragungen des Eigentums an Anlagegütern, Mittelübertragungen, die an den Erwerb oder die Veräußerung von Anlagegütern gebunden oder davon abhängig sind, und die Aufhebung von Verbindlichkeiten durch Gläubiger, wobei auf die Schuldtilgung verzichtet wird. Vermögenstransfers/-übertragungen untergliedern sich in zwei Kategorien: i) Vermögenstransfers/-übertragungen des Staates, bei denen wiederum zwischen Schuldenerlass und sonstigen Vermögenstransfers/-übertragungen unterschieden wird, und ii) sonstige Vermögenstransfers/-übertragungen, bei denen unterschieden wird zwischen Transfers/Übertragungen von Migranten, Schuldenerlass und übrigen Vermögenstransfers/-übertragungen. Die beiden sektoralen Kategorien der Position Vermögenstransfers/-übertragungen sind:

i) Staat
ii) Sonstige Sektoren

Innerhalb jeder dieser Kategorien wird der Schuldenerlass getrennt ausgewiesen. In der Kategorie Sonstige Sektoren erfolgt ein getrennter Ausweis der Transfers/Übertragungen von Migranten. Ein Sachvermögenstransfer/eine Sachvermögensübertragung liegt vor, wenn i) eine Übertragung des Eigentums an einem Anlagegut erfolgt oder wenn ii) eine Verbindlichkeit des Schuldners im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Gläubiger und Schuldner aufgehoben wird, ohne dass der Gläubiger eine Gegenleistung erhält.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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