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Definition: Bewertung der Bruttoanlageinvestitionen
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Bruttoanlageinvestitionen sind zu Anschaffungspreisen zu bewerten (einschließlich der Kosten der Eigentumsübertragung, der Installationskosten und sonstiger Übertragungskosten) oder zu Herstellungspreisen vergleichbarer Güter, wenn es sich um selbsterstellte Anlagen handelt (wobei der Herstellungspreis als Summe der entstandenen Kosten berechnet werden kann). Veräußerungen sind zum Verkaufspreis zu bewerten, der dem Anschaffungspreis abzüglich der Kosten für die Übertragung des Eigentums an den Vermögensgütern, der Installationskosten und der sonstigen Übertragungskosten entsprechen sollte (vgl. Ziffer 2.54).
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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