Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Bewertung der Produktion
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Die Produktion ist zum Herstellungspreis zu bewerten. Der Herstellungspreis ist der Betrag, den der Produzent je Einheit der von ihm produzierten Waren und Dienstleistungen vom Käufer erhält, ohne die auf die produzierten oder verkauften Güter zu zahlenden Steuern (also ohne Gütersteuern), zuzüglich aller zu empfangenden Subventionen, die auf die produzierten oder verkauften Güter gewährt werden (also einschließlich Gütersubventionen). Vom Produzenten getrennt in Rechnung gestellte Transportkosten rechnen nicht dazu. Dagegen zählen im Preis enthaltene Transportkosten zum Herstellungspreis, selbst wenn sie auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden (vgl. ESVG 95, 3.48.). Die Bestandteile der Produktion wie Verkäufe, Naturalleistungen, Vorratszugänge und innerbetrieblich verbrauchte Erzeugnisse sind zu Herstellungspreisen zu bewerten. Ebenso ist die Produktion für die Eigenverwendung (d.h. selbsterstellte Anlagen und Eigenkonsum) zu den Herstellungspreisen vergleichbarer, auf dem Markt verkaufter Güter zu bewerten. Der Wert der Zugänge zu den unfertigen Erzeugnissen wird in Relation zum jeweiligen Herstellungspreis vergleichbarer Fertigerzeugnisse geschätzt. Wenn dieser zum Zeitpunkt der Schätzung noch nicht bekannt ist, sollten die tatsächlichen Herstellungskosten einschließlich eines erwarteten Gewinnaufschlags (Betriebsüberschuß oder Selbständigeneinkommen) zur Bewertung verwendet werden.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Erstellt:
Letztes Update: