Definition: Besucher

Kategorie: Tourismus

Jede Person, die für die Dauer von weniger als zwölf Monaten ihre gewohnte Umgebung verläßt, um an einen anderen Ort zu reisen, und deren hauptsächlicher Reisezweck nicht die Ausübung einer Tätigkeit ist, die von dem besuchten Ort aus entgolten wird.

Zu den inländischen (internationalen) Besuchern zählen:

Touristen: Besucher, die am (im) besuchten Ort (Land) wenigstens einmal in einem Beherbergungsbetrieb oder einer Privatunterkunft übernachten.
und
Tagesbesucher: Besucher, die nicht am (im) besuchten Ort (Land) in einem Beherbergungsbetrieb oder einer Privatunterkunft übernachten.

Zur Unterscheidung der Besucher von anderen Reisenden werden drei grundlegende Kriterien angewandt:

i) Die Reise sollte zu einem Ort außerhalb der gewohnten Umgebung führen, was örtlichen Nahverkehr und Pendelverkehr, d. h. mehr oder weniger regelmäßige Fahrten zwischen Arbeits-/Ausbildungsplatz und Wohnort ausschließen würde;
ii) der Aufenthalt am besuchten Ort sollte nicht mehr als zwölf aufeinanderfolgende Monate dauern, denn sonst würde der Gast als an diesem Ort ansässig gelten (aus statistischer Sicht);
iii) der Hauptzweck des Besuchs sollte nicht die Ausübung einer vom besuchten Ort aus bezahlten Tätigkeit sein, was Migrationsbewegungen zu Arbeitszwecken ausschließen würde.
Quelle:
Europäische Union, Entscheidung Nr. 1999/34/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 95/57/EG des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus
Erstellt:
Letztes Update: