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Definition: Kosten der beruflichen Bildung zu Lasten des Arbei...
Kategorie: Arbeitsmarkt
Darunter fallen alle Aufwendungen für die Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere: - Arbeitsentgelte für Auszubildende (abzüglich eventueller Zuschüsse); - Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende (abzüglich eventueller Ermäßigungen); - sonstige noch nicht genannte Kosten der beruflichen Bildung: Aufwendungen für Berufsausbildungsabteilungen und -einrichtungen, Abschreibungen, kleinere Instandsetzungsarbeiten und Unterhaltskosten für Gebäude und Einrichtungen ohne die entsprechenden Personalkosten, Aufwendungen für die Teilnahme an Kursen, Honorare für unternehmensfremde Ausbilder, Aufwendungen für Lehrmittel und Werkzeuge, die für die Aus- und Weiterbildung benutzt werden, Beiträge, die das Unternehmen an Ausbildungsstätten zahlt, usw. Zuschüsse für die berufliche Bildung werden abgezogen.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 8
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 8
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