Definition: Einseitige Wertberichtigung

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Eine einseitige Wertberichtigung liegt dann vor, wenn ein Gläubiger anerkennt, dass ein Anspruch - vorwiegend bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - nicht mehr vollziehbar ist. Der Gläubiger entfernt dann die Forderung von der Aktivseite seiner Bilanz.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.4
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