Definition: Verbuchung zum Anschaffungswert

Kategorie: OECD- Terminologie

Bei der Verbuchung zum Anschaffungswert werden in der Produktion eingesetzte Güter oder Vermögenswerte mit den bei ihrem Erwerb tatsächlich angefallenen Ausgaben bewertet, unabhängig davon, wie lange der Zeitpunkt zurückliegt, zu dem diese Ausgaben getätigt wurden.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Measuring Capital - OECD Manual: Measurement of Capital Stocks, Consumption of Fixed Capital and Capital Services", Annex 1: Glossary of technical terms used in the Manual, Paris, 2001
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