Definition: Erwerb von Anlagegütern

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Der Erwerb von Anlagegütern umfaßt neue und gebrauchte Anlagegüter, die erworben wurden (gekauft, im Tausch erworben, als Sachvermögentransfers erhalten, im Rahmen von Finanzierungsleasing erworben), selbsterstellte und für die eigene Verwendung behaltene Anlagegüter, erhebliche Verbesserungen am Anlagevermögen und an nichtproduzierten Sachanlagen, das natürliche Wachstum landwirtschaftlicher Anlagegüter (Nutztierbestände und Nutzpflanzungen) sowie die Kosten für die Übertragung des Eigentums an nichtproduzierten Vermögensgütern (vgl. ESVG 95, 3.103. a)).
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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