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Definition: EDV-Dienstleistungen
Kategorie: Zahlungsbilanzen
Hierzu zählen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hardware und Software sowie Datenverarbeitungsleistungen. Eingeschlossen sind Hardware- und Software-Beratung und -implementierung, Instandhaltung und Reparatur von Rechnern und Peripheriegeräten, Disaster-Recovery-Leistungen, Beratung und Unterstützung in Fragen der Verwaltung von EDVRessourcen, Analyse, Entwicklung und Programmierung von betriebsfertigen Systemen (einschließlich Entwicklung und Design von Internetseiten) und technische Software-Beratung, Entwicklung, Produktion, Lieferung und Dokumentation von kundenspezifischer Software einschließlich kundenspezifischer Betriebssysteme, Wartung und andere Unterstützungsdienste, wie etwa Schulung im Rahmen von Beratungsleistungen, Dienstleistungen der Datenverarbeitung wie Dateneingabe, Tabellierung und Verarbeitung von Daten auf Timesharing-Basis, Web-Hosting (d. h. Zuteilung von Server-Speicherkapazitäten im Internet für die Internetseiten des Kunden), Hardware- und Netzwerkbetreuung.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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