Definition: Erwerbseinkommen

Kategorie: Zahlungsbilanzen, Eurostat

Das Erwerbseinkommen umfasst die Löhne, Gehälter und sonstigen Bar- oder Sachleistungen, die natürliche Personen — in Wirtschaftsgebieten, in denen sie nicht ansässig sind — für die Arbeit beziehen, die sie für Gebietsansässige dieser Wirtschaftsgebiete erbringen (und die von diesen Gebietsansässigen bezahlt wird). Zum Erwerbseinkommen gehören die Beiträge, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer an die Sozialversicherung oder an private Versicherungen oder Pensionsfonds (kapitalgedeckt oder nicht kapitalgedeckt) zahlen, um ihren Arbeitnehmern Sozialleistungen zu sichern.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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