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Definition: Erträge aus Direktinvestitionen
Kategorie: Zahlungsbilanzen, Eurostat
Erträge aus Direktinvestitionen gliedern sich in Erträge aus Beteiligungen und Erträge aus Forderungen und umfassen die Erträge eines in einem Wirtschaftsgebiet ansässigen Direktinvestors aus dem Direktinvestitionskapital, das er in ein Unternehmen in einem anderen Wirtschaftsgebiet investiert hat. Erträge aus Direktinvestitionen werden sowohl im Fall von Direktinvestitionen im Ausland als auch im Fall von Direktinvestitionen im Meldeland netto ausgewiesen (d. h. jeweils erhaltene Erträge aus Beteiligungen und aus Forderungen abzüglich gezahlte Erträge aus Beteiligungen und aus Forderungen). Erträge aus Beteiligungen untergliedern sich in i) ausgeschüttete Erträge (Dividenden und ausgeschüttete Gewinne von Zweigniederlassungen) und ii) reinvestierte Gewinne und nicht ausgeschüttete Gewinne von Zweigniederlassungen. Erträge aus Forderungen sind Zinszahlungen — für Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen — von verbundenen Unternehmen im Ausland an Direktinvestoren und umgekehrt. Erträge aus Vorzugsaktien ohne Gewinnbeteiligung werden nicht als Dividendenerträge, sondern als Zinserträge behandelt und bei den Erträgen aus Forderungen verbucht.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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