Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Erträge aus Forderungen
Kategorie: Zahlungsbilanzen
Erträge aus Forderungen sind Zinszahlungen — für Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen — von verbundenen Unternehmen im Ausland an Direktinvestoren und umgekehrt. Erträge aus Vorzugsaktien ohne Gewinnbeteiligung werden nicht als Dividendenerträge, sondern als Zinserträge behandelt und bei den Erträgen aus Forderungen verbucht.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Erstellt:
Letztes Update: