Definition: Zentralstaat

Kategorie: SNA 1993

Die Zuständigkeit des Zentralstaates erstreckt sich über das gesamte Wirtschaftsgebiet des Landes. Der Zentralstaat kann von allen gebietsansässigen und gebietsfremden Einheiten, die in dem Land eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, Abgaben erheben.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 4.118, Vereinte Nationen, New York, 1993
Erstellt:
Letztes Update: