Definition: Einzelstaatliche Stellen

Kategorie: EU-Rechtsakt

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften

Der Ausdruck "einzelstaatliche Stellen" bezeichnet die einzelstaatlichen Statistische Ämter und sonstige mit der Sammlung und Verarbeitung statistischer Daten für die Gemeinschaften beauftragte staatliche Einrichtungen

Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken 

Der Ausdruck "einzelstaatliche Stellen" bezeichnet die statistischen Ämter und sonstigen Einrichtungen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten mit der Erstellung der Gemeinschaftsstatistiken beauftragt sind.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 52 vom 22.2.1997, S. 1 – 7)
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