Definition: Vorratsveränderungen bei Waren und Dienstleistunge...

Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik

Die zwischen dem ersten und dem letzten Tag des Berichtszeitraums eingetretenen (positiven oder negativen) Veränderungen der Bestände werden als Vorratsveränderungen bei Waren und Dienstleistungen erfaßt. Vorratsveränderungen können als Wert der Lagereingänge minus Wert der Lagerausgänge und Wert üblicher Lagerverluste gemessen werden. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten ohne MwSt. erfaßt, sofern sie von einer anderen Einheit gekauft wurden; andernfalls werden sie zu Herstellungskosten erfaßt.

Vorräte (und Vorratsveränderungen) werden folgendermaßen untergliedert:

- Vorräte an Fertigerzeugnissen;

- Vorräte an unfertigen Erzeugnissen;

- Vorräte an zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworbenen Waren und Dienstleistungen;

- Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.

Dazu zählen Fertigerzeugnisse oder in der Fertigstellung befindliche Erzeugnisse, die in der Einheit hergestellt und noch nicht verkauft wurden, sowie unfertige Erzeugnisse, die Eigentum der Einheit sind, selbst wenn sich die entsprechenden Erzeugnisse im Besitz Dritter befinden. Erzeugnisse, die sich im Besitz der Einheit befinden, jedoch Eigentum von Dritten sind, fallen nicht hierunter.

Zu dieser Position zählen auch Vorräte an nur zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworbenen Waren und Dienstleistungen. Vorräte an Waren und Dienstleistungen, die auf Provisionsbasis an Dritte verkauft werden, fallen dagegen nicht hierunter. Zu den Erzeugnissen, die zum Wiederverkauf erworben und von Dienstleistungsunternehmen vorrätig gehalten werden, können Waren (Industrieanlagen im Falle von Ingenieurverträgen für schlüsselfertige Lieferungen oder Gebäude im Fall von Grundstückserschließungen usw.) und Dienstleistungen (Nutzungsrechte von Werbeflächen, Beförderung, Unterbringung usw.) gehören.

Werden Dienstleistungen vorrätig gehalten, sind die betroffenen Dienstleistungen das Ergebnis von Dienstleistungstätigkeiten, Nutzungsrechte vorher festgelegter Dienstleistungen oder die physische Unterstützung für Dienstleistungen.

Dazu zählen auch Vorräte an Roh-, und Hilfsstoffen, Zwischenerzeugnissen, Bauteilen, Energie, nicht aktivierten Kleinwerkzeugen und Dienstleistungen, die der Einheit gehören.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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