Definition: Vorratsveränderungen bei zum Wiederverkauf in unve...

Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik

Diese Variable wird definiert als die zwischen dem ersten und dem letzten Tag des Berichtszeitraums eingetretenen Veränderungen der Bestände, bewertet zu Anschaffungskosten ohne MwSt. Vorratsveränderungen werden gemessen als Wert der Lagereingänge von zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworbenen Erzeugnissen minus Wert der Lagerausgänge und Wert üblicher Lagerverluste.
Zu den Vorräten zählen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworbene Waren und Dienstleistungen. Vorräte an Gütern und Dienstleistungen, die auf Provisionsbasis an Dritte verkauft werden, fallen nicht hierunter.
Zu den Erzeugnissen, die zum Wiederverkauf erworben und von Dienstleistungsunternehmen vorrätig gehalten werden, können Waren (Industrieanlagen im Falle von Ingenieurverträgen für schlüsselfertige Lieferungen oder Gebäude im Fall von Grundstückserschließungen usw.) und Dienstleistungen (Nutzungsrechte von Werbeflächen, Beförderung, Unterbringung usw.) gehören.
Werden Dienstleistungen vorrätig gehalten, sind die betroffenen Dienstleistungen das Ergebnis von Dienstleistungstätigkeiten, betreffen Nutzungsrechte vorher festgelegter Dienstleistungen oder die physische Unterstützung für Dienstleistungen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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