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Definition: Vollständiger Haushalt
Kategorie: EU-SILC
Vollständiger Haushalt: Ein Stichprobenhaushalt gilt als vollständig (ganz), wenn er als ein Haushalt bestehen bleibt, ohne einen zusätzlichen Haushalt zu bilden oder sich aufzulösen, selbst wenn sich seine Zusammensetzung gegenüber der vorangegangenen Welle durch Todesfälle, Ausscheiden von Haushaltsmitgliedern aus dem Erfassungsbereich, Auszug von Mitbewohnern, Einzug neuer Personen oder Geburten verändert hat.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1981/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Aspekte der Feldarbeit und die Imputationsverfahren
Verordnung (EG) Nr. 1981/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Aspekte der Feldarbeit und die Imputationsverfahren
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