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Definition: Verwendung für statistische Zwecke
Kategorie: EU-Rechtsakt
Die ausschließliche Verwendung für die Entwicklung und Erstellung statistischer Ergebnisse und Analysen. (Quelle: Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken) Ausschließliche Verwendung zur Erstellung statistischer Tabellen oder zur Durchführung statistisch-wirtschaftlicher Analysen; dies schließt die Verwendung für administrative, juristische, steuerliche oder Kontrollzwecke gegen die befragten Einheiten aus. (Quellen: Verordnung Nr. 1101/2008 über die Übermittlung vonvertraulichen Informationen an Eurostat und Verordnung (Euratom, EWG) Nr. 1588/90 des Rates vom 11. Juni 1990 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften)
Quelle:
Europäischen Union, Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 87 vom 31.3.2009, S. 164 - 173)
Europäischen Union, Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 87 vom 31.3.2009, S. 164 - 173)
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