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Definition: Haushaltsmitgliedschaft
Kategorie: EU-SILC
Die folgenden Personen sind, sofern sie sich an den Kosten der Haushaltsführung beteiligen, unter den unten aufgeführten zusätzlichen und spezifischen Bedingungen als Haushaltsmitglieder zu betrachten: 1. normale Bewohner, mit anderen Mitgliedern verwandt, 2. normale Bewohner, nicht mit anderen Mitgliedern verwandt, 3. im Haushalt lebende Kostgänger, Untermieter, Mieter, 4. Gäste, 5. im Haushalt lebende Haushaltsangestellte, Au-Pair, 6. normale Bewohner, die vorübergehend abwesend sind (wegen Urlaub, Arbeit, Ausbildung oder Ähnlichem), 7. zum Haushalt zählende Kinder, die eine auswärtige Ausbildung absolvieren, 8. langfristig abwesende Personen mit Bindungen zum Haushalt: Personen, die auswärtig arbeiten, 9. vorübergehend abwesende Personen mit Bindungen zum Haushalt: Personen, die sich in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung aufhalten. Die zusätzlichen Bedingungen für eine Einstufung als Haushaltsmitglied lauten wie folgt: a) für die Kategorien 3, 4 und 5: Diese Personen dürfen derzeit keine andere Privatadresse haben, oder ihre tatsächliche oder beabsichtigte Aufenthaltsdauer muss mindestens sechs Monate betragen. b) Kategorie 6: Diese Personen dürfen derzeit keine andere Privatadresse haben, und ihre tatsächliche oder beabsichtigte Abwesenheit vom Haushalt muss weniger als sechs Monate betragen. c) Kategorien 7 und 8: Ungeachtet der tatsächlichen oder beabsichtigten Dauer der Abwesenheit dürfen diese Personen derzeit keine andere Privatadresse haben; sie müssen der Partner oder das Kind eines Haushaltsmitglieds sein und weiterhin enge Bindungen zum Haushalt aufweisen und diese Adresse als ihren Hauptwohnsitz betrachten. d) Kategorie 9: Diese Personen müssen eindeutige finanzielle Bindungen zum Haushalt aufweisen und tatsächlich oder voraussichtlich weniger als sechs Monate vom Haushalt abwesend sein.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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