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Definition: Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung
Kategorie: EU-SILC
Darunter ist nicht nur die Leistung eines finanziellen Beitrags, sondern auch dessen Inanspruchnahme (z. B. durch Kinder, Personen ohne Einkommen) zu verstehen. Erfolgt keine Beteiligung, bildet die betreffende Person unter gleicher Adresse einen gesonderten Haushalt.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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