Definition: Vorübergehend abwesende Person lebt in einer pr iv...

Kategorie: EU-SILC

Falls die vorübergehend abwesende Person in einer privaten Wohnung lebt, richtet sich die Einstufung als Mitglied dieses oder (des anderen) Haushalts nach der Dauer der Abwesenheit. In Ausnahmefällen können bestimmte Kategorien von Personen mit sehr engen Bindungen an den Haushalt ungeachtet der Dauer ihrer Abwesenheit als Mitglieder eingestuft werden, sofern sie nicht als Mitglieder eines anderen privaten Haushalts gelten.

Mit der Anwendung dieser Kriterien soll der Gefahr begegnet werden, dass Personen, die potenziell an zwei privaten Adressen befragt werden könnten, in der Auswahlgrundlage doppelt gezählt werden. Ebenso soll das Risiko minimiert werden, dass Personen nicht als Haushaltsmitglieder erfasst werden, obwohl sie dem Sektor der privaten Haushalte angehören.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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