Definition: Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Kategorie: EU-SILC

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist Einkommen, das Einzelpersonen während des Einkommensbezugszeitraums für sich selbst oder im Hinblick auf Familienangehörige aufgrund ihrer derzeitigen oder früheren Ausübung selbständiger Tätigkeiten empfangen. Selbständige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, deren Vergütung direkt von dem mit den produzierten Waren und Dienstleistungen erzielten Gewinn (oder Gewinnpotenzial) abhängt (wobei der Eigenverbrauch als Teil des Gewinns angesehen wird). Selbständige treffen die betrieblichen Entscheidungen für das Unternehmen oder delegieren sie, behalten jedoch die Verantwortung für das Wohlergehen des Unternehmens. („Unternehmen“ bezieht sich hier auch auf Einpersonenunternehmen). Wird die Ausübung von Hobbys vergütet, gilt dies als selbständige Erwerbstätigkeit. Beziehen sich die erhobenen oder aus anderen Quellen stammenden Einkommensdaten auf einen Zeitraum vor dem Bezugszeitraum, werden einfache Korrekturen zur Anpassung der Daten an den Einkommensbezugszeitraum
vorgenommen.

Das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit untergliedert sich in:

1. Bruttogewinn oder -verlust aus selbständiger Tätigkeit in Form von Geldleistungen (einschließlich Lizenzgebühren) (PY050G),
2. Wert der für den Eigenverbrauch produzierten Waren (PY070G).

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit wird wie folgt berechnet:

- Marktproduktion (Bruttoerlöse oder -umsatz einschließlich des Werts der vom Unternehmen produzierten, jedoch vom Selbständigen oder seinem Haushalt konsumierten Waren);
- zuzüglich des Marktwerts der für das Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gekauften, jedoch vom Unternehmer und Mitgliedern seines Haushalts konsumierten Waren und Dienstleistungen;
- zuzüglich Vermögenseinkommen aus finanziellen und anderen Forderungen, deren Eigentümer das Unternehmen ist;

- abzüglich Vorleistungen (Rohstoffkosten, Umsatzaufwendungen, Vertriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungsaufwand usw.);
- abzüglich Arbeitnehmerentgelt (an Arbeitnehmer gezahlte Löhne und -gehälter sowie Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung);
- abzüglich Produktions- und Importabgaben;
- abzüglich Zinsen auf gewerbliche Kredite;
- abzüglich Pachten für Grund und Boden und andere vom Unternehmen gepachtete nicht produzierte Sachanlagen;
- abzüglich Abschreibungen;
- zuzüglich Subventionen.

In der Praxis berechnet der Selbständige oder das Unternehmen den Bruttogewinn/-verlust als den in seiner jährlichen Steuerbilanz für den letzten Zwölfmonatszeitraum ausgewiesenen Nettobetriebsgewinn/-verlust vor Abzug von Einkommensteuern und Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung.

Liegt kein für steuerliche Zwecke oder als Unternehmensbilanz erstellter Jahresabschluss vor, wird das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit anhand der Geldbeträge (und Waren) ermittelt, die dem Unternehmen für den Eigenbedarf entnommen werden (zum Konsum oder zur Ersparnis, einschließlich des Marktwerts der vom Unternehmen produzierten oder gekauften, jedoch für den Eigenbedarf entnommenen Waren).
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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