Definition: Beiträge an private Rentensysteme

Kategorie: EU-SILC

Während des Einkommensbezugszeitraums entrichtete Beiträge an private Rentensysteme (PY035G) beziehen sich auf Rentenversicherungsverträge, die von einzelnen Haushalten im eigenen Interesse und unabhängig vom Arbeitgeber oder vom Staat sowie außerhalb jeglicher Sozialversicherungssysteme abgeschlossen wurden.

Diese Beiträge stellen das Gegenstück zu Renten aus privaten Systemen (PY080G) dar.

Dazu gehören: Beiträge an private Alters-, Hinterbliebenen-, Kranken-, Invaliden- und Arbeitslosenrentensysteme.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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