Definition: Klassifikation der Bauwerke

Kategorie: Systematiken

Die Klassifikation der Bauwerke (CC) wurde auf der Grundlage der 1991 von den Vereinten Nationen veröffentlichten vorläufigen Zentralen Produktklassifikation (CPC) erarbeitet. Die CC  ist für verschiedene Zwecke konzipiert: Statistik der Bautätigkeiten und -genehmigungen, Gebäude- und Wohnungszählungen, Preisstatistiken über Bauarbeiten, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Darüber hinaus ist die CC für die Definition der Bauwerke zu verwenden, die zur Bereitstellung von Informationen über spezifische Variablen (z.B. Baugenehmigungen, Produktion) für Konjunkturindikatoren benötigt wird. Sie dient auch der Beobachtung der gesamten Lebenszeit von Bauwerken: Wechsel der Nutzung, Transaktionen, Renovierung, Abbruch. Schließlich ließe sich die CC auch als Klassifikationsnorm für das Beschaffungswesen und die von der Kommission initiierten öffentlichen Bauausschreibungen verwenden.
Quelle:
Klassifikation der Bauwerke, Fassung vom 15.10.1997, Eurostat
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