Definition: Verwandte

Kategorie: EU-SILC

"Verwandte" sind im weitesten Sinne zu verstehen und umfassen Vater/Mutter/Kinder, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkel, Vettern, Basen, Neffen, Nichten und die angeheirateten Familienmitglieder.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 13/2005 der Kommission vom 6. Januar 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der die „Soziale Teilhabe“ betreffenden sekundären Zielvariablen für 2006
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