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Definition: Kollektive Dienstleistungen
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Kollektive Dienstleistungen werden für die Allgemeinheit oder einzelne Gruppen von Haushalten oder anderen Einheiten kostenlos oder gegen Entrichtung einer Schutzgebühr erbracht. Der Output kollektiver Dienstleistungen bezieht sich auf Dienstleistungen, die normalerweise immer als nichtmarktbestimmt angesehen werden (z.B. Dienstleistungen des Staates, nationale Verteidigung, gesetzliche Sozialleistungen, Sozialarbeit, Gewerkschaften, religiöse Organisationen), sowie die folgenden Dienstleistungen, die dann nichtmarktbestimmt sind, wenn die Ressourcen der produzierenden Einheit zum überwiegenden Teil (zu 50 % oder mehr) nicht aus Verkaufserlösen stammen (z.B. Schulen und Kindergärten, Forschung und Entwicklung, Krankenhäuser und Kliniken, Berufs- und Wirtschaftsverbände, Arbeitgeberverbände, Bibliotheken, staatliche Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten usw.). Kollektive Dienstleistungen werden in Abhängigkeit davon, ob die sie produzierende institutionelle Einheit zum staatlichen Sektor oder zum Sektor der privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter gehört, entweder von den nichtmarktbestimmten Bereichen des Staates oder von privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter erbracht.
Quelle:
Eurostat
Eurostat
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