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Definition: Betrieb
Kategorie: Gemeinschaftliche Weinbaukartei
Eine technisch-wirtschaftliche Einheit, die einer einheitlichen Betriebsführung unterliegt, - mit einer Rebfläche von 10 Ar oder mehr oder - mit einer Rebfläche von weniger als 10 Ar, sofern sie einer Meldepflicht aufgrund der gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen Weinbaubestimmungen unterliegt, oder - mit einer Rebfläche von weniger als 10 Ar und die nicht der im zweiten Gedankenstrich genannten Meldepflicht unterliegt, sofern die auf dieser Rebfläche erzeugten Mengen bestimmte, von den betreffenden Mitgliedstaaten festgelegte natürliche oder wirtschaftliche Schwellen überschreiten.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 649/87 der Kommission vom 3. Maerz 1987 mit Durchfuehrungsbestimmungen zur Einfuehrung der gemeinschaftlichen Weinbaukartei
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 649/87 der Kommission vom 3. Maerz 1987 mit Durchfuehrungsbestimmungen zur Einfuehrung der gemeinschaftlichen Weinbaukartei
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