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Definition: Hauptfranchisevereinbarung
Kategorie: Handel
"Hauptfranchisevereinbarungen" sind Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen, der Franchisegeber, es einem anderen Unternehmen, dem Hauptfranchisenehmer, gegen unmittelbare oder mittelbare finanzielle Vergütung gestattet, eine Franchise zum Zwecke des Abschlusses von Franchisevereinbarungen mit dritten Unternehmen, den Franchisenehmern, zu nutzen.
Quelle:
Verordnung (EWG) Nr. 4087/88 der Kommission vom 30. November 1988 ueber die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von Franchisevereinbarungen
Verordnung (EWG) Nr. 4087/88 der Kommission vom 30. November 1988 ueber die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von Franchisevereinbarungen
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