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Definition: Vertraglich bezeichnetes Geschäftslokal
Kategorie: Handel
"Vertraglich bezeichnete Geschäftslokale" sind die für die Nutzung der Franchise bestimmten Räumlichkeiten oder, wenn die Franchise ausserhalb eines solchen Geschäftslokals genutzt wird, der Standort, von dem aus der Franchisenehmer die für die Nutzung der Franchise bestimmten Transportmittel ( vertraglich bezeichnete Transportmittel ") einsetzt.
Quelle:
Verordnung (EWG) Nr. 4087/88 der Kommission vom 30. November 1988 ueber die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von Franchisevereinbarungen
Verordnung (EWG) Nr. 4087/88 der Kommission vom 30. November 1988 ueber die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von Franchisevereinbarungen
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