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Definition: Know-how
Kategorie: Allgemeines Konzept
"Know-how" ist eine Gesamtheit von nichtpatentierten praktischen Kenntnissen, die auf Erfahrungen des Franchisegebers sowie Erprobungen durch diesen beruhen und die geheim, wesentlich und identifiziert sind. "Geheim" bedeutet, daß das Know-how in seiner Substanz, seiner Struktur oder der genauen Zusammensetzung seiner Teile nicht allgemein bekannt oder nicht leicht zugänglich ist . Der Begriff ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, daß jeder einzelne Teil des Know-how ausserhalb des Geschäfts des Franchisegebers völlig unbekannt oder unerhältlich sein müsste.
Quelle:
Verordnung (EWG) Nr. 4087/88 der Kommission vom 30. November 1988 ueber die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von Franchisevereinbarungen
Verordnung (EWG) Nr. 4087/88 der Kommission vom 30. November 1988 ueber die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von Franchisevereinbarungen
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