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Definition: Elektronisches Geld
Kategorie: Allgemeines Konzept
"Elektronisches Geld" bezeichnet einen elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem E-Geld- Emittenten angenommen wird (Europäische Union, Leitlinie der Europäischen Zentralbankvom 25. August 2011 zur Änderung der Leistlinie EZB/2007/9 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik - EZB/2011/13) Ein auf technischen Vorrichtungen, einschließlich Geldkarten, elektronisch gespeicherter Geldwert, der für eine breite Palette von Zahlungen an andere Empfänger als den Emittenten genutzt werden kann, wobei die Transaktionen nicht notwendigerweise über ein Bankkonto laufen müssen und die Nutzung wie bei einem vorausbezahlten Inhaberinstrument erfolgt (Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank).
Quelle:
Europäische Union, Leitlinie der Europäischen Zentralbankvom 25. August 2011 zur Änderung der Leistlinie EZB/2007/9 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (EZB/2011/13)
Europäische Union, Leitlinie der Europäischen Zentralbankvom 25. August 2011 zur Änderung der Leistlinie EZB/2007/9 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (EZB/2011/13)
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