Definition: Basisdienste

Kategorie: Informationsgesellschaft

Funktionalitäten in Telematiknetzen, die allgemeinen Benutzeranforderungen wie Datenerfassung, Datenverbreitung, Datenaustausch und Sicherheit gerecht werden. Die Merkmale jedes Dienstes müssen klar definiert sein und ein bestimmtes Qualitätsniveau aufweisen.
Quelle:
Europäische Union, Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1720/1999/EG vom 12. Juli 1999 über Aktionen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Interoperabilität transeuropäischer Netze für den elektronischen Datenaustausch zwischen Verwaltungen und des Zugangs zu diesen Netzen (IDA)
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