Definition: Harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI)

Kategorie: Preise

Bei den harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) handelt es sich um einen Satz von EU-Verbraucherpreisindizes, die nach einem harmonisierten Ansatz und einheitlichen Definitionen berechnet werden. Dazu gehören die folgenden Schlüsselindizes:

- der Verbraucherpreisindex der Europäischen Währungsunion (VPI-EWU) – aggregierte Indizes für die Länder innerhalb der Eurozone,
- der Europäische Verbraucherpreisindex (EVPI) – für die Eurozone zuzüglich der anderen EU-Länder,
- die nationalen HVPI – für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus gibt es den Verbraucherpreisindex des Europäischen Wirtschaftsraums (VPI-EWR), die HVPI für die EWR-Länder und die vorläufigen HVPI für die Beitritts- und Kandidatenländer.

Den VPI-EWU und den EVPI berechnet Eurostat anhand der von den Mitgliedstaaten erstellten Statistiken über Preisveränderungen und den Wägungsschemata der Verbraucher innerhalb ihres Wirtschaftsgebiets. Wie weiter unten erläutert, werden bei der Aggregation über alle Länder die Ländergewichte für die Konsumausgaben der privaten Haushalte verwendet.

Revisionen der HVPI sind prinzipiell jederzeit möglich, insbesondere dann, wenn neue oder verbesserte Informationen vorliegen.

Mit Hilfe der HVPI soll das gesamte Spektrum der Konsumausgaben für alle Arten von Haushalten erfasst werden, damit man sich ein aktuelles und aussagekräftiges Bild von der Entwicklung der Inflation machen kann.

Die HVPI sind nicht als Lebenskostenindizes, sondern als Preisindizes vom Typ Laspeyres konzipiert, was ihre Schlüsselrolle bei der Messung der Preisstabilität widerspiegelt. Man kann somit die HVPI unter dem Gesichtspunkt betrachten, dass sie ganz allgemein die Preise einer festen Ausgabenstruktur messen, und nicht auf den ökonomischen Konzepten des Verbrauchernutzens beruhen. Trotz der konzeptionellen Unterschiede zwischen den beiden Arten von Indizes weichen die praktischen Verfahren in der Regel nur unwesentlich voneinander ab. Hinweise auf genauere Informationen zu diesem Thema finden sich am Ende dieses Leitfadens.

Der Erfassungsbereich der HVPI ist definiert durch die Konsumausgaben der privaten Haushalte, unter Verweis auf die Konzepte des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995).

Aus der Verwendung der Konsumausgaben der privaten Haushalte ergeben sich einige praktische Konsequenzen:

- In den geographischen und demographischen Erfassungsbereich fallen alle Käufe, die von privaten Haushalten innerhalb des Staatsgebiets eines Landes getätigt werden; das schließt sowohl Gebietsansässige als auch Gebietsfremde ein (das so genannte Inlandskonzept).
- Die HVPI erfassen die Preise für Waren und Dienstleistungen, die in monetären Transaktionen gezahlt werden. Keine Berücksichtigung finden deshalb z. B. an den Staat gezahlte Sondergebühren und Abgaben für Lizenzen (wenn als Äquivalent keine Ware oder Dienstleistung erworben wird).
- Gemessen werden die tatsächlich von den Verbrauchern zu zahlenden Preise. Verkaufssteuern, wie etwa die Mehrwertsteuer, sind somit eingeschlossen. Berücksichtigung finden auch Schlussverkaufspreise.
- Zinsen und Kreditkosten bleiben im HVPI unberücksichtigt, da sie nicht als Konsumausgaben, sondern als Finanzierungskosten zu betrachten sind.

Quelle: "Harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI) - Ein kurzer Leitfaden"

Für internationale Vergleiche konzipierte HVPI

Bei den HVPI handelt es sich um harmonisierte Angaben zur Inflation gemäß Artikel 121 des Vertrags von Amsterdam (109j des Vertrags zur Gründung der Europäischen Union). Die HVPI wurden für den internationalen Vergleich des Anstiegs der Verbraucherpreise geschaffen. Der Schwerpunkt liegt auf der Qualität und auf der Vergleichbarkeit der Indizes der verschiedenen Länder sowie auf ihrer jeweiligen Veränderung.

Preisveränderungen gemessen anhand der HVPI, des Verbraucherpreisindexes der Europäischen Währungsunion (VPI-EWU), des Europäischen Verbraucherpreisindexes (EVPI), und des Verbraucherpreisindexes des Europäischen Wirtschaftsraums (VPI-EWR) dienen als Maß der Inflation in den EU-Mitgliedstaaten, der Eurozone, der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.

Der VPI-EWU wird unter anderem von der Europäischen Zentralbank (EZB) als ein wichtiger Indikator für die Preisstabilität in der Eurozone verwendet.

Die HVPI der Mitgliedstaaten werden von den nationalen statistischen Ämtern bereitgestellt; VPI-EWU, EVPI und VPI-EWR werden von Eurostat berechnet. Der HVPI wird als jährlicher Kettenindex berechnet, wobei sich die Ländergewichte jedes Jahr ändern können. HVPI-Aggregate werden als gewogene Mittel der HVPI berechnet, indem sie mit den Gewichten der entsprechenden Länder und Teilindizes gewichtet werden. Das Gewicht eines Landes entspricht seinem Anteil an den Gesamtausgaben der monetären Konsumausgaben der privaten Haushalte in der jeweiligen Ländergruppe. Für den VPI-EWU wird dies in Euro, für den EVPI sowie den VPI-EWR in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt. Der VPI-EWU wird seit 1999 als eine Einheit innerhalb des EVPI und des VPI-EWR behandelt.

Quelle: Eurostat, Pressemitteilungen, Euroindikatoren, Nr. 36/2009, 16 März 2009
Quelle:
Eurostat, Harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI) - Ein kurzer Leitfaden für Datennutzer, März 2004 (Ausgabe 2004), Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 2004
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