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Definition: Vermögensübertragungsbilanz
Kategorie: EZB-Terminologie
Die Vermögensübertragungsbilanz besteht aus den Positionen "Vermögensübertragungen" und "Erwerb/Veräußerung von immateriellen, nicht produzierten Vermögensgütern". Die "Laufenden Übertragungen" werden in der Leistungsbilanz erfasst. Die Position "Vermögensübertragungen" umfasst i) Eigentumsübertragungen von Anlagevermögen, ii) Übertragungen von mit dem Erwerb/der Veräußerung von Anlagevermögen verbundenen oder davon abhängigen Kapitalmitteln und iii) den Erlass von Verbindlichkeiten durch Gläubiger, ohne dass hierfür eine Gegenleistung erbracht wird. Vermögensübertragungen können in Geld- oder Sachform erfolgen (wie zum Beispiel der Erlass von Schulden). Die Unterscheidung zwischen laufenden Übertragungen und Vermögensübertragungen richtet sich in der Praxis nach der Verwendung der übertragenen Vermögenswerte im Empfängerland. Die Position "Erwerb/Veräußerung von immateriellen, nicht produzierten Vermögensgütern" umfasst hauptsächlich immaterielle Vermögensgegenstände wie zum Beispiel Patente, Miet-/Leasing- oder sonstige übertragbare Verträge. Lediglich der Erwerb/die Veräußerung entsprechender Vermögensgüter im Rahmen dieser Position der Vermögensübertragungsbilanz werden erfasst, nicht jedoch deren Verwendung.
Quelle:
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
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