Definition: Direktinvestitionen

Kategorie: EZB-Terminologie

Direktinvestitionen formen eine Unterkategorie des Auslandsvermögens und spiegeln das Ziel eines in einer Volkswirtschaft ansässigen Rechtssubjekts wider, ein langfristiges Interesse an einem in einer anderen Volkswirtschaft ansässigen Unternehmen zu erwerben. Im Falle der Zahlungsbilanz/des Auslandsvermögensstatus des Euro-Währungsgebiets wird in Übereinstimmung mit internationalen Standards (IWF) vom Kriterium einer 10%igen Beteiligung auf das Vorhandensein einer Direktinvestitionsbeziehung, d. h. eines langfristigen Interesses, geschlossen. Auf der Basis dieses Kriteriums kann eine Direktinvestitionsbeziehung zwischen einer Reihe von verbundenen Unternehmen bestehen, unabhängig davon, ob die Verflechtungen nur einen einzigen Beteiligungsstrang oder mehrere Beteiligungsstränge betreffen, und kann sich auf die Tochtergesellschaften, Enkelgesellschaften und andere verbundene Unternehmen des Unternehmens, das eine Direktinvestition tätigt, erstrecken. Ist die Direktinvestition einmal getätigt, so werden alle nachfolgenden Finanztransaktionen/-anlagen zwischen/gegenüber den verbundenen Rechtssubjekten als Direktinvestitionstransaktionen/-positionen erfasst.

Nach den IWF-Standards bzw. den Eurostat-/OECD-Richtlinien werden Direktinvestitionsbeziehungen des Euro-Währungsgebiets nach den zugrunde liegenden Eigentumsverhältnissen ("directional principle") erfasst; dies bedeutet, dass die Finanztransaktionen zwischen einem im Euro-Währungsgebiet ansässigen Direktinvestor und den außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässigen Direktinvestitionsempfängern als "Direktinvestitionen im Ausland" erfasst werden. Umgekehrt werden Finanztransaktionen zwischen im Euro-Währungsgebiet ansässigen Direktinvestitionsempfängern und außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässigen Direktinvestoren unter der Position "Direktinvestitionen im Berichtsland" der Zahlungsbilanz für das Euro-Währungsgebiet erfasst.

Unter Direktinvestitionen fallen "Beteiligungskapital", "Reinvestierte Gewinne" und "Sonstige Anlagen" im Zusammenhang mit den verschiedenen Arten von unternehmensinterner Fremdkapitalfinanzierung. Zum "Beteiligungskapital" zählen das Beteiligungskapital von Zweigniederlassungen sowie Beteiligungen an Tochtergesellschaften und anderen verbundenen Unternehmen. Die Position "Reinvestierte Gewinne" umfasst die Gegenbuchung für den auf den Direktinvestor entfallenden Teil an den nicht als Dividende ausgeschütteten Erträgen von Tochtergesellschaften oder anderen verbundenen Unternehmen und Erträgen von Zweigniederlassungen, die dem Direktinvestor nicht zugeflossen sind und die unter „Vermögenseinkommen“ erfasst wurden. Unter die Position "Sonstige Anlagen" fallen alle Finanztransaktionen zwischen verbundenen Unternehmen (aus der Aufnahme und Gewährung von Fremdkapitalmitteln) — einschließlich Schuldverschreibungen und Lieferantenkredite (d. h. Handelskredite) — zwischen Direktinvestoren und Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und anderen verbundenen Unternehmen.

Zur Bewertung von Direktinvestitionsbeständen werden nach dem international empfohlenen Ansatz die Marktpreise zugrunde gelegt. Dieser Ansatz findet bei der Bewertung der Beteiligungskapitalbestände von an der Börse notierten Unternehmen, in die Direktinvestitionen getätigt werden, Anwendung. Umgekehrt erfolgt die Bewertung der Beteiligungskapitalbestände von nicht an der Börse notierten Unternehmen, in die Direktinvestitionen getätigt werden, auf Grundlage von Buchwerten, wobei eine einheitliche Abgrenzung verwendet wird, die folgende Bilanzposten umfasst:

i) das eingezahlte Kapital (ohne eigene Aktien und einschließlich Aktien (Agio)),
ii) Rücklagen jeglicher Art (einschließlich Investitionszuschüsse, wenn sie nach den Bilanzierungsrichtlinien als
Unternehmensrücklagen anzusehen sind) sowie
iii) nicht ausgeschüttete Gewinne nach Abzug von Verlusten (einschließlich der Ergebnisse für das laufende Jahr).

Die Buchwerte der Beteiligungskapitalbestände von an der Börse notierten Unternehmen, in die Direktinvestitionen getätigt werden, werden als nachrichtliche Positionen benötigt, wobei dieselbe einheitliche Abgrenzung angewendet wird.
Quelle:
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
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