Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Begleitpersonen
Kategorie: Tourismus
Definition: Begleitpersonen sind Personen, die nicht an der Hauptaktivität des Kongresses teilnehmen, deren Anwesenheit jedoch durch einen engen Bezug zu einem offiziellen Kongressteilnehmer gerechtfertigt ist. Erläuterungen: · Begleitpersonen müssen zu einem mit ihnen reisenden offiziellen Kongressteilnehmer oder Delegierten einen gewissen Bezug familiärer, freundschaftlicher oder kollegialer Art aufweisen. · Die Zahl der Begleitpersonen lässt sich anhand der Kongressteilnehmerstatistiken ermitteln.
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 24
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 24
Erstellt:
Letztes Update: