Definition: Begleitpersonen

Kategorie: Tourismus

Definition:

Begleitpersonen sind Personen, die nicht an der Hauptaktivität des Kongresses teilnehmen, deren Anwesenheit jedoch durch einen engen Bezug zu einem offiziellen Kongressteilnehmer gerechtfertigt ist.

Erläuterungen:

· Begleitpersonen müssen zu einem mit ihnen reisenden offiziellen Kongressteilnehmer oder Delegierten einen gewissen Bezug familiärer, freundschaftlicher oder kollegialer Art aufweisen.

· Die Zahl der Begleitpersonen lässt sich anhand der Kongressteilnehmerstatistiken ermitteln.
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 24
Erstellt:
Letztes Update: