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Definition: Quasi-Kapitalgesellschaft
Kategorie: ESVG 1995
Quasi-Kapitalgesellschaften verfügen über eine vollständige Rechnungsführung, haben jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihr wirtschaftliches und finanzielles Verhalten unterscheidet sich jedoch von dem ihrer Eigentümer und entspricht in etwa dem von Kapitalgesellschaften. Deshalb wird davon ausgegangen, dass sie Entscheidungsfreiheit besitzen. Sie werden als getrennte institutionelle Einheiten angesehen.
Quelle:
Eurostat, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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