Definition: Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten

Kategorie: ESVG 1995

Der Teilsektor Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten erbringt keine finanzielle Mittlertätigkeit, seine Dienstleistungen stehen damit jedoch in engem Zusammenhang

Zu den Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten zählen Hilfstätigkeiten, die zur Durchführung von Transaktionen mit finanziellen Aktiva und Passiva oder zur Umwandlung bzw. Umschichtung von finanziellen Mitteln ausgeübt werden. Unternehmen, die Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten schwerpunktmäßig ausüben, übernehmen selbst keine Risiken durch den Erwerb finanzieller Aktiva oder das Eingehen von Verbindlichkeiten. Sie erleichtern lediglich die finanzielle Mittlertätigkeit.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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